NVL Asthma, 4. Auflage – Kurzfassung

13 Versorgungskoordination

Ambulante Versorgungskoordination

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-1 [Hintergrund und Evidenz]

Die Langzeitbetreuung des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms sollten durch den Hausarzt oder den Kinder- und Jugendarzt erfolgen.

13-2 [Hintergrund und Evidenz]

Wenn medizinische Gründe es erfordern, sollen die Langzeitbetreuung des Patienten und deren Dokumentation im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms durch einen Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen erfolgen. Die Gründe sind:

  • eine dauerhaft hohe Instabilität trotz intensivierter Therapie;
  • ein schwerer Krankheitsverlauf.

13-3 [Hintergrund und Evidenz]

Befinden sich Patienten in kontinuierlicher Betreuung des Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen, sollte dieser bei einer Stabilisierung des Zustandes prüfen, ob eine Weiterbehandlung durch den Hausarzt oder Kinder- und Jugendarzt möglich ist.

Ambulante Überweisungsindikationen

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-4 [Hintergrund und Evidenz]

In folgenden Situationen soll die Indikation zur Überweisung zu einem Pneumologen bzw. pädiatrischen Pneumologen geprüft werden:

  • wenn Zweifel an der Diagnose bestehen;
  • bei unzureichender Asthmakontrolle trotz intensivierter Behandlung;
  • bei vorausgegangener Notfallbehandlung.

   Tabelle 15: Überweisungsindikationen

 [Hintergrund und Evidenz]

Überweisung indiziert

Indikation

Facharzt

Empfehlungsgrad

Kinder und Jugendliche, deren Asthma eine Behandlung der Stufe 4 erfordert. (Empfehlung 4-31)

Pädiatrischer Pneumologe

Kinder und Jugendliche, deren Asthma eine Behandlung der Stufe 5 erfordert. (Empfehlung 4-42)

Pädiatrischer Pneumologe

Die Indikationsstellung und Initiierung der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern bei Erwachsenen. (Empfehlung 4-37)

In der Versorgung von schwerem Asthma erfahrener Pneumologe

Die Indikationsstellung und Initiierung der Behandlung mit monoklonalen Antikörpern bei Kindern und Jugendlichen. (Empfehlung 4-50)

In der Versorgung von schwerem Asthma erfahrener pädiatrischer Pneumologe

Kinder und Jugendliche vor dem Übergang in Stufe 5 zur erweiterten Diagnostik. (Empfehlung 4-43)

Kinderpneumologisches Zentrum

Kinder und Jugendliche vor dem Übergang in Stufe 6 zur Durchführung der Differentialdiagnostik und Untersuchung auf Komorbiditäten bei schwierigem Asthma. (Empfehlung 4-47)

Kinderpneumologisches Zentrum

Indikation zur Überweisung prüfen (Empfehlung 13-4)

Wenn Zweifel an der Diagnose bestehen.

Pneumologe/pädiatrischer Pneumologe

Bei unzureichender Asthmakontrolle trotz intensivierter Behandlung.

Bei vorausgegangener Notfallbehandlung.

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-5 [Hintergrund und Evidenz]

Bestehen Zweifel an der Diagnose oder der Verdacht auf Begleiterkrankungen, die die Asthmakontrolle negativ beeinflussen, sollte die Indikation zur Überweisung zu einem spezialisierten Fachgebiet geprüft werden.

Kooperation von Arzt und Apotheker

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-6 [Hintergrund und Evidenz]

Patienten sollen von ihrem behandelnden Arzt oder einer geschulten Fachkraft und ggf. zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker bei Erstverordnung bzw. ärztlich intendiertem Wechsel eines inhalativen Arzneimittels eine Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik erhalten.

13-7 [Hintergrund und Evidenz]

Die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik des Patienten sollen regelmäßig durch den Arzt oder eine geschulte Fachkraft und ggf. zusätzlich durch einen entsprechend qualifizierten Apotheker überprüft werden.

13-8 [Hintergrund und Evidenz]

Der Arzt soll gemeinsam mit dem Patienten über das Inhalationssystem entscheiden. Um sicher zu gehen, dass der Patient das gewünschte System erhält, soll bei "Aut-idem" ein Kreuz gesetzt werden.

13-9 [Hintergrund und Evidenz]

Wurde das "Aut-idem"-Kreuz nicht gesetzt und sieht der Rabattvertrag einen Wechsel des Inhalationssystems vor, soll der Apotheker pharmazeutische Bedenken im Sinne des Rahmenvertrages erwägen.

13-10 [Hintergrund und Evidenz]

Bei einem ärztlich nicht intendierten Wechsel des Inhalationssystems soll der Apotheker den Patienten in die korrekte Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik einweisen.

Einweisung in ein Krankenhaus

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-11 [Hintergrund und Evidenz]

In folgenden Situationen sollen Patienten in ein Krankenhaus eingewiesen werden:

  • trotz Behandlung persistierender und/oder schwerer Asthmaanfall;
  • schwere bronchopulmonale Infektionen;
  • an Asthma erkrankte Frauen in der Schwangerschaft mit Verdacht auf Gefährdung des ungeborenen Kindes.

13-12 | Erwachsene [Hintergrund und Evidenz]

Bei erwachsenen Patienten soll während des Krankenhausaufenthaltes die Indikation für eine nachfolgende Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitationsmaßnahme geprüft werden.

13-13 | Kinder und Jugendliche [Hintergrund und Evidenz]

Bei Kindern und Jugendlichen soll während des Krankenhausaufenthaltes die Indikation für eine sich direkt anschließende Rehabilitationsmaßnahme geprüft werden.

Patientenselbsthilfe

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

13-14 [Hintergrund und Evidenz]

Der Arzt soll den Patienten auf die Möglichkeit der Unterstützung durch eine Patientenselbsthilfeorganisation hinweisen.

NVL Asthma, 4. Auflage, 2020. Version 1 – Kurzfassung
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zuletzt verändert: 27.05.2021 | 11:44 Uhr