Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Asthma, 4. Auflage
Die 4. Auflage der NVL Asthma wird sowohl als responsive HTML-Version als auch im PDF-Format angeboten. Zur Implementierung stehen ergänzende Formate wie Kurzfassung (HTML), Flyer sowie verschiedene Patientenmaterialien zur Verfügung.
Publiziert: 7. September 2020
Gültig bis: 7. September 2025

NVL Asthma (4. Auflage): Was ist wichtig? Was ist neu?
Das Wichtigste der 4. Auflage im Überblick.
Die Klassifikation und Behandlung des Asthmas richten sich nach der Asthmakontrolle. Sie ergibt sich aus der Symptomatik und dem Risiko für eine Verschlechterung des Asthmas.
Wenn die Bedarfsmedikation nicht ausreicht, um die Beschwerden zu kontrollieren, sollen Erkrankte ICS erhalten. ICS behandeln die Entzündung, die der Erkrankung zugrunde liegt.
LABA lindern Asthmasymptome, aber nicht die zugrundeliegende Entzündung. Eine Monotherapie mit LABA ohne ICS führt zu mehr Exazerbationen. Sind ICS und LABA indiziert, sollen Betroffene bevorzugt eine Fixkombination erhalten.
Wer ein neues Inhalationssystem erhält, benötigt eine Einweisung. Patient*innen üben in der Arztpraxis die korrekte Handhabung ein und führen sie vor. Auch die Apotheke kann hier unterstützen.
Monoklonale Antikörper sind erst in der letzten Therapiestufe vorgesehen, um die Langzeittherapie mit oralen Corticosteroiden zu vermeiden. Zuvor sollen alle anderen medikamentösen Optionen ausgeschöpft werden.
Schulungen unterstützen das Selbstmanagement und helfen, mit der chronischen Erkrankung umzugehen. Betroffenen, die eine Langzeittherapie bekommen, soll die Teilnahme an Schulungen empfohlen und ermöglicht werden.
Menschen mit Asthma sollen zu körperlicher Aktivität ermutigt werden. Voraussetzung für die sportliche Betätigung ist eine gut eingestellte medikamentöse Therapie.
Wichtige Änderungen in der 4. Auflage.
Für Patient*innen ab 12 Jahren ist in Stufe 1 und 2 alternativ eine ausschließlich bedarfsorientierte Anwendung der Fixkombination aus einem ICS in niedriger Dosis und Formoterol möglich. Die Empfehlungen entsprechen einem Off-Label-Use.
Selbsthilfemaßnahmen können die Angst bei einem Anfall verringern. Es hilft, wenn der Schweregrad eingeschätzt, die Bedarfstherapie eingesetzt und atmungserleichternde Körperhaltung sowie dosierte
Lippenbremse angewandt werden.
Wenn es keine hinreichenden Belege für eine bakterielle Infektion gibt, sollen zur Behandlung eines Asthmaanfalls keine Antibiotika eingesetzt werden.
Empfehlungen zur Aufgabe der Berufstätigkeit oder zum Berufswechsel greifen stark in das Leben Betroffener ein und müssen gut überlegt sein. Vorab soll eine ausreichende Sicherung der Diagnose durch einen Spezialisten erfolgen.
Es gibt Berufe, die für Menschen mit Asthma weniger geeignet sind. Bei Jugendlichen mit Asthma soll daher die anstehende Berufswahl thematisiert werden.
Akupunktur, Homöopathie und Hypnose sollen zur Behandlung des Asthmas nicht empfohlen werden.
Die Diagnose Asthma begründet allein nicht die Indikation für einen Kaiserschnitt. Frauen mit Asthma sollen über die Bedeutung der Asthmakontrolle und die Sicherheit der während der Schwangerschaft fortzuführenden medikamentösen Therapie beraten werden.
Vor Intensivierung der medikamentösen Therapie zur Stufe 5 bzw. 6 und nach asthmabedingten Krankenhausaufenthalten wird empfohlen, die Indikation zu einer Rehabilitation zu prüfen.
Wichtiger Hinweis
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