NVL Asthma, 4. Auflage

10 Asthma mit Arbeitsplatzbezug

10.1 Diagnostik

In den folgenden Kapiteln werden Patienten adressiert, bei denen durch die Exposition am Arbeitsplatz erstmals ein Asthma aufgetreten ist und solche mit bekanntem Asthma, bei denen sich die Asthmakontrolle durch die Exposition am Arbeitsplatz verschlechtert hat. Die allgemeine Diagnostik des Asthmas ist im Kapitel 2 Diagnostik und Monitoring dargestellt.

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

10-1

Bei Verdacht auf ein Asthma mit Arbeitsplatzbezug soll eine Arbeitsanamnese erhoben werden (siehe Dokumentationsbogen arbeitsplatzbezogene Anamnese).

10-2

Bei positiver Arbeitsanamnese soll zur weiteren Abklärung eine Überweisung zum Arbeitsmediziner oder Pneumologen erfolgen.

Die Empfehlungen beruhen auf einem Expertenkonsens. Die arbeitsplatzbezogene Anamnese kann mit Hilfe des Dokumentationsbogens (siehe Dokumentationsbogen arbeitsplatzbezogene Anamnese) erfolgen. Erhärtet sich hierbei der Verdacht auf ein Asthma mit Arbeitsplatzbezug, empfiehlt die Leitliniengruppe eine weitere Abklärung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Pneumologen. Der begründete Verdacht auf eine Berufserkrankung ist meldepflichtig (siehe Kapitel 10.4 Rechtliche Aspekte).

Tabelle 14: Weitergehende Diagnostik des Asthma mit Arbeitsplatzbezug

Möglichkeiten der weitergehenden Diagnostik des Asthmas mit Arbeitsplatzbezug

Zwei unspezifische Provokationstests mit gleicher Methodik zum Vergleich der Ausprägung der bronchialen Überempfindlichkeit:

  • nach mindestens 2 Wochen relevanter Exposition möglichst am Ende einer Arbeitswoche
  • nach mindestens 2 Wochen ohne relevante Exposition

Serielle Lungenfunktionsmessungen mindestens viermal täglich über mindestens 4 Wochen mit Führen eines Tagebuchs:

  • 2 Wochen mit Arbeitsexposition
  • 2 Wochen ohne Arbeitsexposition

Spezifischer Provokationstest unter Laborbedingungen

Die Möglichkeiten der weitergehenden Diagnostik des Asthmas mit Arbeitsplatzbezug beruhen auf der klinischen Einschätzung der Leitlinienautoren.

Ziel von zwei unspezifischen Provokationstests ist die Feststellung einer Änderung der Ausprägung der unspezifischen bronchialen Hyperreagibilität. Wichtig ist dabei, die Methodik beizubehalten und Störfaktoren wie Infekte, saisonale Sensibilisierungen und Witterung zu berücksichtigen. Führt die berufliche Exposition zu keiner Änderung der unspezifischen bronchialen Hyperreagibilität, erachtet die Leitliniengruppe einen Arbeitsplatzbezug des Asthmas als eher unwahrscheinlich.

Darüber hinaus ist eine serielle Lungenfunktionsmessung durch den Patienten mit vier Dreifachmessungen pro Tag über mindestens vier Wochen mit ungefähr gleicher Anzahl von Tagen mit und ohne Exposition möglich. Ergänzt werden die Messungen durch ein Tagebuch mit Angaben zu beruflichen Tätigkeiten und Expositionen, Medikamentenverbrauch und klinischen Symptomen. Die serielle Lungenfunktionsmessung ist nur anwendbar, wenn die Patienten sich noch am Arbeitsplatz befinden, bzw. eine Re-Exposition möglich ist. Es gibt Fälle, in denen dies – z. B. aufgrund von Kündigung – nicht möglich ist. Zudem kann die fehlende Bereitschaft des Patienten zur regelmäßigen Erfassung der Werte der Untersuchung entgegenstehen. Treten diese Limitationen auf, ist zur Sicherung der Diagnose eine spezifische Provokation unter Laborbedingungen möglich. Es wird auf das Kapitel 2.6 Allergiediagnostik verwiesen.

10.2 Berufswahl

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

10-3

Bei Jugendlichen mit Asthma soll die anstehende Berufswahl thematisiert werden.

Diese Empfehlung beruht auf einem Expertenkonsens. Ziel ist es, Patienten und ihre Angehörigen bei der Berufswahl dafür zu sensibilisieren, dass es Berufe gibt, die weniger geeignet für Patienten mit Asthma sind. Die Leitliniengruppe verweist dazu auf die unterstützenden Materialien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 30100 (www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/A79.html) und der GPA 30101 (www.gpau.de/eltern-kinderinfos/elternratgeber/#c4152).

10.3 Therapie

Empfehlungen/Statements

Empfehlungsgrad

10-4

Vor einer Empfehlung zur Aufgabe der Berufstätigkeit bzw. zum Berufswechsel soll eine ausreichende Sicherung der Diagnose durch einen Spezialisten (Pneumologen, Arbeitsmediziner) inklusive Befunddokumentation mit und ohne Arbeitsplatzexposition erfolgen.

Diese Empfehlung beruht auf einem Expertenkonsens. Es wird empfohlen, diese ggf. weitreichende Empfehlung situationsbezogen und nicht übereilt zu treffen. Im Versorgungsalltag erkennt die Leitliniengruppe zwei Problemsituationen: Einerseits wird aus Vorsicht häufig zu einem zu frühen Zeitpunkt die Arbeitsunfähigkeit attestiert, bzw. zur Kündigung geraten, ohne dass die Diagnose hinreichend gesichert und dokumentiert ist. Eine Diagnostik im Nachgang und bei fehlender Exposition ist schwer durchführbar. Im Gegensatz dazu gibt es auch Patienten, die wegen des nicht gut kontrollierten Asthmas eine komplexe, hochdosierte medikamentöse Therapie erhalten, obwohl sie durch eine Expositionsvermeidung deutliche Vorteile hätten.

In der strukturierten Recherche wurde ein Cochrane-Review identifiziert, der die Wirksamkeit von Arbeitsplatzinterventionen bei Patienten mit berufsbedingtem Asthma untersucht 25900. Eingeschlossen wurden kontrollierte Vorher-Nachher-Studien, in denen die Exposition beibehalten, verringert oder beendet wurde. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Patienten eine Abwesenheit von Symptomen berichteten, war in der Gruppe, der nicht mehr exponierten im Vergleich zu exponierten Patienten (155/324 vs. 0/138; RR 21,42 (95% KI 7,20; 63,77); I² = 0%, 6 Studien, n = 462) und im Vergleich zu Patienten mit reduzierter Exposition (83/190 vs. 0/67; RR 39,16 (95% KI 7,21; 212,83); I² = 0%, n = 257, 3 Studien) größer. Die Beendigung der Exposition erhöhte die Wahrscheinlichkeit für eine Verbesserung der Symptome im Vergleich zur Reduktion der Exposition und im Vergleich zum Beibehalten der Exposition. Die Autoren des Cochrane-Reviews bewerten die Datenqualität für alle untersuchten Endpunkte als sehr gering. 25900

Die Therapie des Asthmas mit Arbeitsplatzbezug erfolgt entsprechend dem Stufenschema (siehe Kapitel 4 Medikamentöse Therapie).

10.4 Rechtliche Aspekte

Auf den Internetseiten der Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de können die Informationen zu Asthma als Berufskrankheit entnommen werden.

NVL Asthma, 4. Auflage, 2020. Version 1

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zuletzt verändert: 27.05.2021 | 11:39 Uhr