Über das NVL-Programm

Das NVL-Programm

Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) ist eine gemeinsame Initiative von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften zur Qualitätsförderung in der Medizin. Die operative Durchführung und Koordination des NVL-Programms erfolgt durch das ÄZQ.

Ziele und Grundlagen des NVL-Programms

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) und die Selbstverwaltungskörperschaften der Ärzteschaft (BÄK und KBV) entwickeln seit vielen Jahren Leitlinien. Diese sind in der Regel auf spezifische Krankheitssituationen und definierte Teilbereiche des Versorgungsgeschehens ausgerichtet und beschreiben nur selten organisatorische Rahmenbedingungen der Patientenversorgung.

Zur Förderung der Vernetzung medizinischer Leistungen in übergreifenden Versorgungsformen (z. B. Disease Management Programme (DMP), Verträge zur Integrierten Versorgung (IV)) werden Leitlinien benötigt, die diese Aspekte ergänzen und Lösungen für Schnittstellen zwischen verschiedenen Sektoren, aber auch zwischen den verschiedenen beteiligten Disziplinen und Gesundheitsberufen anbieten ("Versorgungsleitlinien").

Aus diesem Grund haben BÄK, KBV und AWMF im Jahr 2003 auf Initiative der BÄK die gemeinsame Trägerschaft über das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL-Programm) vertraglich vereinbart. Die Träger kooperieren gemeinsam und einheitlich zum Zwecke der Herausgabe und Fortentwicklung des NVL-Programms auf der Grundlage des NVL-Methodenreports. Sie stimmen sich über die damit in Zusammenhang stehenden konzeptionellen Fragen im Fachbeirat NVL ab. Mit der Koordination, Redaktion und Pflege der NVL haben die Träger das ÄZQ beauftragt. Die methodische Begleitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem AWMF-IMWi. Das NVL-Programm wird durch BÄK und KBV finanziert.

Aktuell sind zu 8 NVL zu hochprävalenten chronischen Erkrankungen vorhanden:

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zuletzt verändert: 22.02.2023 | 10:54 Uhr