Methodenreport, Version 6

9 Gültigkeitsdauer/Aktualisierung

9.1 Gültigkeit

Jede NVL wird mit einem Gültigkeitsdatum versehen und ist nach Verabschiedung durch die Fachgesellschaften/Organisationen und Träger maximal fünf Jahre gültig.

Bei Ablauf des Gültigkeitsdatums wird die Leitlinie als "Gültigkeit abgelaufen, in Überprüfung" auf der Seite www.leitlinien.de dargestellt, sowie im AWMF-Leitlinienregister, vorausgesetzt es liegt eine Anmeldung zur Überarbeitung vor. Wenn die Leitliniengruppe bei der Prüfung der Leitlinie feststellt, dass diese zu großen Teilen unverändert gültig bleiben kann, wird die Gültigkeit der Leitlinie verlängert bis maximal 5 Jahre. Bestandteile der NVL, die nicht gültig bleiben können, werden gesondert gekennzeichnet und priorisiert überarbeitet (siehe auch Kapitel 9.2 Aktualisierungsprozess).

9.2 Aktualisierungsprozess

9.2.1 Regelmäßige strukturierte Abfrage des Aktualisierungsbedarfs

Der Aktualisierungsbedarf publizierter NVL wird einmal jährlich strukturiert erhoben. Dazu wird eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, bestehend aus Vertretenden der Kerndisziplinen der Leitliniengruppe. Die Durchführung der jährlichen Abfrage des Aktualisierungsbedarfs wird mit ihren Ergebnissen im Leitlinienreport dokumentiert.

Ergibt sich bei der jährlichen Prüfung kein Aktualisierungsbedarf, wird dies im Änderungsprotokoll der Leitlinie und des Leitlinienreports entsprechend vermerkt. Die entsprechenden Empfehlungen, Tabellen, Abbildungen und Algorithmen werden von der Leitliniengruppe formal bestätigt und dann als "bestätigt" mit der entsprechenden Jahreszahl dargestellt (z. B. "bestätigt 2023").

Wurde möglicher Aktualisierungsbedarf identifiziert, erfolgt die Priorisierung und Einstufung der zu bearbeitenden Themen entsprechend dem Bedarf und der Verfügbarkeit der Leitliniengruppe. Auch kurzfristige Anpassungen der NVL auf Grund neuer relevanter Erkenntnisse sind denkbar und richten sich nach den üblichen Prozessen der NVL und des AWMF-Regelwerks für Addenda/Amendments.

9.2.2 Umfang und Inhalt der Aktualisierungen

Da innerhalb eines überschaubaren Zeitraums nicht alle Kapitel einer Leitlinie überarbeitet werden können, erfolgt die Erstellung und Aktualisierung der NVL zumeist modular. Die Leitliniengruppe priorisiert den Überarbeitungsbedarf der Kapitel nach definierten Kriterien (z. B. prioritäres Versorgungsproblem, relevante Variabilität der Versorgung, neue Evidenzlage) 30666. Bei hoher Versorgungsrelevanz sind auch punktuelle Amendments zu einzelnen Fragestellungen möglich.

Bei neuen Empfehlungen oder inhaltlichen Änderungen von Empfehlungen (inkl. Empfehlungsgrad) einschließlich zugehöriger Tabellen, Abbildungen und Algorithmen erfolgt eine öffentliche Konsultation der geänderten Empfehlungen bzw. Kapitel sowie eine Freigabe durch die Fachgesellschaften und die Träger des NVL-Programms. Bei allen anderen Änderungen (z. B. aufgrund von Sicherheitsaspekten, Zulassungseinschränkungen oder Produktrückzügen; bei redaktionellen Korrekturen und Ergänzungen) sind weder Konsultation noch formelle Freigaben vorgesehen.

Änderungen werden im Änderungsprotokoll der Leitlinie vermerkt und die Leitlinie wird mit einer neuen Versionsnummer publiziert. Die Empfehlungen werden jeweils mit dem Zeitpunkt der Erstellung bzw. der letzten Prüfung, oder Modifizierung versehen (z. B. neu 2023, modifiziert 2023, bestätigt 2023). Als "modifiziert" werden Empfehlungen gekennzeichnet, die vorher bereits bestanden und an denen Änderungen (inhaltlich oder redaktionell) vorgenommen wurden. Werden Empfehlungen "bestätigt", hat weder eine inhaltliche noch eine redaktionelle Änderung im Vergleich zur Vorversion stattgefunden.

Wenn sich Änderungen im Leitlinienreport ergeben, wird auch dieser mit einer neuen Versionsnummer publiziert und ist ggf. auch Bestandteil der öffentlichen Konsultation und der formellen Freigaben.

In regelmäßigen Abständen wird die gesamte Leitlinie auf interne Konsistenz der Inhalte geprüft und an die aktuell angewendete Methodik und Darstellungsweise des NVL-Programms angepasst. Zusätzlich können neue, bisher noch nicht thematisierte Fragestellungen aufgenommen werden. Auch Empfehlungen, bei denen die Leitliniengruppe in der regelmäßigen strukturierten Aktualisierung keinen vorrangigen Überarbeitungsbedarf gesehen hat, werden so in regelmäßigen Abständen geprüft und bestätigt. Die Vorgehensweise bei der Überarbeitung der NVL zur Erstellung einer neuen Version entspricht der Vorgehensweise bei der Erstellung einer NVL (siehe Kapitel 7 Entwicklung und Konsensprozess).

Methodenreport, Version 6.0, 2024

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zuletzt verändert: 27.02.2024 | 11:56 Uhr