Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes – Teilpublikation, 2. Auflage
Die NVL Typ-2-Diabetes wird modular überarbeitet. Die 2. Auflage ist Teil eines späteren Gesamtdokumentes und beinhaltet die Kapitel
- Medikamentöse Therapie des Glukosestoffwechsels
- Partizipative Entscheidungsfindung und Teilhabe in allen relevanten Lebensbereichen
Publiziert: 25. März 2021
Gültig bis: 25. März 2026
Öffentliche Konsultationsphase: Version 3.0
Die Kapitel zu den Themenbereichen Epidemiologie und Diagnostik der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Typ-2-Diabetes standen bis zum 3. Januar 2023 zur öffentlichen Konsultation bereit. Aktuell werden die eingegangenen Kommentare gesichtet und im Expertenkreis diskutiert.

Dokumente der 2. Auflage:
NVL Typ-2-Diabetes (2. Auflage): Was ist wichtig?
Das Wichtigste der 2. Auflage im Überblick.
Patient*innen und Ärzt*innen sollen gemeinsam Therapieziele formulieren, die realistisch sind und bestmöglich zu der Lebenssituation und den Bedürfnissen der/des Betroffenen passen. Die verständliche Aufklärung und Abwägung der Vor- und Nachteile einzelner Therapieoptionen ist ein wichtiger Schritt in der partizipativen Entscheidungsfindung.
Erreichen Patient*innen die vereinbarten Ziele nicht, sollen mögliche Ursachen auf Seite der Behandelnden und der Patient*innen identifiziert und behoben werden. Die Therapieziele und Strategien sollen auf Alltagstauglichkeit überprüft werden. Hierzu bietet die NVL ein strukturiertes Vorgehen an.
Nicht medikamentöse Maßnahmen sind die wirkungsvolle Grundlage jeder Behandlung. Erst wenn diese ausgeschöpft sind, sieht die Leitliniengruppe die Indikation zur zusätzlichen medikamentösen Therapie.
Patient*innen ohne hohes kardiovaskuläres Risiko wird – wie bisher – zunächst eine Monotherapie mit Metformin empfohlen. Haben Patient*innen eine klinisch relevante kardiovaskuläre Erkrankung, kommt eine Kombination aus Metformin und SGLT2-Inhibitor oder GLP-1-RA infrage. Bei hohem Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse ist die Datenlage nicht so deutlich. Hier ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der weniger ausgeprägte Nutzen einer Kombinationstherapie mögliche Nebenwirkungen überwiegt oder nicht.
Kommen in der Therapie weitere Wirkstoffe hinzu, werden diese nach der Beeinflussung patientenrelevanter Endpunkte und individuellen Patientenfaktoren ausgewählt.
Wichtiger Hinweis
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