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Ziele von Leitlinien

Leitlinien dienen

  • der Sicherung und Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung des Einzelnen und der Bevölkerung
  • der Berücksichtigung systematisch entwickelter Entscheidungshilfen in der ärztlichen Berufspraxis
  • der Motivation zu wissenschaftlich begründeter und ökonomisch angemessener ärztlicher Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Einstellungen der Patienten
  • der Vermeidung unnötiger und überholter medizinischer Maßnahmen und unnötiger Kosten (siehe auch Unter-/Über-/Fehlversorgung)
  • der Verminderung unerwünschter Qualitätsschwankungen im Bereich der ärztlichen Versorgung (insbesondere auch der Vermeidung von Behandlungsfehlern)
  • der Information der Öffentlichkeit (Patienten, Kostenträger, Verordnungsgeber, Fachöffentlichkeit usw.) über notwendige und allgemein übliche ärztliche Maßnahmen bei speziellen Gesundheitsrisiken und Gesundheitsstörungen.

Leitlinien sollten präzise den Zielhorizont (absolute/relative Wirksamkeit, Effizienz, Praktikabilität von Versorgungsmaßnahmen) und den Problembereich/Rahmen (Prävalenz des behandelten Versorgungsaspekts, Optimierungspotentiale der Versorgungsqualität und erwarteter Effekt der Leitlinie) benennen, für den sie entwickelt wurden.

Die Benennung von Zielen und Problembereichen sollte die Evaluation des Leitlinien-Einflusses auf die Versorgung und die Nutzung der Leitlinien als Instrument des Qualitätsmanagements unterstützen.

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Letzte Aktualisierung: 05.05.2010