KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen, in denen die rund 145.300 Vertragsärzte und –psychotherapeuten Pflichtmitglieder sind (Stand: Dezember 2006). Sie hat den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der staatlichen Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Die KBV ist die politische Interessenvertretung der niedergelassenen Vertragsärzte und -psychotherapeuten.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Körperschaft gehören des Weiteren die Wahrnehmung der Rechte der niedergelassenen Mediziner gegenüber den Krankenkassen sowie die Sicherstellung und die Gewährleistung der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung. Als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung schließt die KBV Verträge mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen sowie anderen Sozialleistungsträgern ab, unter anderem zur Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung. Die KBV gestaltet mit den Krankenkassen die bundesweit geltende Gebührenordnung der niedergelassenen Ärzte, und vereinbart Kriterien für die Verteilung der Gesamtvergütung nach Versorgungsbereichen. Die Organisation führt darüber hinaus das Bundesarztregister und wirkt im Bundesschiedsamt mit. Im Gemeinsamen Bundesausschuss entscheidet die KBV zusammen mit den Vertretern der Krankenkassen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gemeinsam mit der Bundesärztekammer unterhält die KBV das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ). KBV und BÄK sind gemeinsam mit der AMWF Träger des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien.
Homepage: http://www.kbv.de

