Zusammenfassung
BÄK und KBV unterhielten von 1999 bis 2005 das Deutsche Leitlinien-Clearingverfahren beim ÄZQ in Partnerschaft mit anderen Spitzenverbänden.
Partner und Mitträger waren die Deutschen Krankenhausgesellschaft (1999-2005), die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (1999-2004), Gesetzliche Rentenversicherung (VDR und BfA) (2002-2005) und der Verband der privaten Krankenversicherung (2002-2004).
Ziele waren systematische Recherche, Qualitäts- und Angemessenheits-Bewertung von Leitlinien zu ausgewählten Versorgungsbereichen durch unabhängige Expertengruppen.
Die Ergebnisse wurden als "Leitlinien-Clearingberichten" in gedruckter und elektronischer Form (Schriftenreihe des ÄZQ) zur Verfügung gestellt:
- Clearingberichte - Ergebnisse Leitlinien-Clearingverfahren 1999-2005
- Abschlussbericht des Deutschen Leitlinien-Clearingverfahrens
- Kritische Bewertung medizinischer Leitlinien. Eine Analyse und Diskussion der Ergebnisse des Deutschen Leitlinien-Clearingverfahrens.
Methodische Grundlagen dieses Programms waren
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die "Qualitätskriterien für Leitlinien" der AMWF,
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sowie die Qualitätsanforderungen der Partner des Leitlinien-Clearingverfahrens der Selbstverwaltungskörperschaften im Gesundheitswesen.
Konzeption und Zielsetzung des Clearingverfahrens wurden durch die Novellierung des SGB V von 2003 als eine der Aufgaben des neu geschaffenen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gesetzlich festgeschrieben (§ 139a SGB V).
Vor diesem Hintergrund kündigten GKV und PKV 2004 ihre Mitgliedschaft. BÄK, KBV, DKG und die gesetzliche Rentenversicherung führten die Kooperation bis Ende 2005 fort.
Die Erfahrungen und Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens führten zur Entwicklung und Etablierung des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien von BÄK, AWMF und KBV.

