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Leitlinien-Clearingverfahren Demenz

 Übersicht und Zusammenfassung

Zusammenfassung und Empfehlungen für eine nationale Leitlinie "Demenz" für Deutschland
German Guideline Clearing Project "Dementia"

Expertenkreis Demenz des Deutschen Leitlinien-Clearingverfahrens 

2004/2005


Klicken Sie auf das Buchsymbol, um zum vollständigen Leitlinen-Clearing-Bericht (Volltext) zu gelangen.

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Leitlinien-Clearingbericht


Hier finden Sie Auszüge des Clearingberichtes "Demenz":

A. Zusammenfassung (Abstract)

B. Zusammenstellung der Vorschläge (Executive Summary)

  1. Versorgungsorganisation
  2. Ätiopathogenese / Klinische Epidemiologie
  3. Screening / Diagnose
  4. Prävention
  5. Therapie
    1. Patientenorientiertes Therapiemanagement
    2. Ethische Aspekte der Therapie
    3. Nichtmedikamentöse Therapieformen
    4. Pharmakologische Therapie
    5. Notfallmedizin
    6. Experimentelle Therapieformen
    7. Rehabilitation
  6. Langzeitversorgung
  7. Rechtliche Aspekte
  8. Methodik und Fortentwicklung

Mitglieder des Expertenkreises, vollständiger Leitlinien-Clearing-Bericht "Demenz" (Volltext), Kontaktadresse

Die gedruckte Fassung ist als Band 20 in der "äzq Schriftenreihe" erschienen und im Buchhandel mit der ISBN 3-89906-911-0 erhältlich oder über eine Online-Bestellung bei libri.de zu beziehen.

Weitere Materialien: Maßnahmenkatalog 


Zusammenfassung

Hintergrund und Zielsetzung
Zur Qualitätsförderung der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Demenz verabre-deten die Partner des Leitlinien-Clearingverfahrens im März 2003 die Durchführung eines Clearingverfahrens zu deutsch- und englischsprachigen Leitlinien zur Behandlung der Demenz.
Ziel dieses Clearingverfahrens ist die vergleichende Qualitätsdarlegung von Methodik und Inhalt von Leitlinien und daraus resultierend die Entwicklung von Empfehlungen, die bei der Entwicklung einer nationalen, evidenzbasierten Leitlinie zur Behandlung der Demenz beachtet werden sollen.

Recherche
Systematische Datenbankrecherche nach deutsch- und englischsprachigen ärztlichen Leit-linien zur Behandlung der Demenz im Angebot des Leitlinien-Informationssystems des ÄZQ unter http://www.leitlinien.de und in Literaturdatenbanken für den Zeitraum von 1993 bis 2003. Die Gesamttrefferzahl belief sich auf 1245. Nach Ausschluss von Dublet-ten bzw. Literaturzitaten wurden 167 Titel gesichtet. Im November 2004 wurde in einer Aktualisierungsrecherche geprüft, ob für die bewerteten Leitlinien aktualisierte Fassungen (Updates) erschienen sind.

Bewertung
Unter Berücksichtigung der Einschlusskriterien (u.a. überregionaler Anbieter, aktuelle und gültige Version) wurden 24 deutsch- bzw. englischsprachige Leitlinien zur Therapie der Demenz in das Clearingverfahren eingeschlossen.
Die Bewertung der methodischen Aspekte der Leitlinien und ihrer Erstellung erfolgte an-hand der Checkliste "Methodische Qualität von Leitlinien" (2. Version, 8/1999). Ein multi-disziplinär aus Leitlinienanwendern und Methodikern zusammengesetzter Expertenkreis konsentierte die Auswahl der Leitlinien und überprüfte die Bewertung der Methodik. Die inhaltliche Bewertung der Leitlinien erfolgte hinsichtlich ihrer Angemessenheit und Prakti-kabilität für das deutsche Gesundheitssystem.

I. Ergebnisse der Bewertung der methodischen Qualität
Keine der Leitlinien erfüllt vollständig die Kriterien der Checkliste "Methodische Qualität von Leitlinien". Neun Leitlinien dokumentieren eine systematische Literaturrecherche und weisen gleichzeitig eine Verknüpfung der Leitlinienempfehlungen mit der jeweils zugrun-de liegenden Evidenz auf. Einige dieser Leitlinien setzen außerdem ein formalisiertes Konsensusverfahren bei der Entscheidungsfindung ein.

Künftigen deutschen Leitlinienprogrammen zur Behandlung der Demenz wird insbesonde-re die Berücksichtigung folgender methodischer Aspekte empfohlen:
(1) Formulierung der Empfehlungen auf der Grundlage systematisch recherchierter und bewerteter Evidenz, (2) Verknüpfung von Evidenz und Empfehlungen, (3) Verwendung standardisierter, transparenter Konsensusprozesse, (4) Angaben zur Zusammensetzung des Leitliniengremiums unter Berücksichtigung von relevanten Anwendern und Betroffe-nen, (5) Darlegung von möglichen Interessenkonflikten, (6) Festlegung von Gültigkeits-dauer und Konkretisierung des Verfahrens für Aktualisierung und Fortschreibung, (7) Definition des Anwendungsbereiches, (8) Berücksichtigung des Handlungskontextes der angesprochenen Nutzer und der Schnittstellen zwischen den Behandlungsebenen, (9) Einbindung von Patientinnen in Entscheidungsprozesse, (10) Erarbeitung unterschiedli-cher, an die Zielgruppen angepassten Versionen für Anwender, Patientinnen und / oder Angehörige, (11) Darlegung eines Implementierungskonzeptes, (12) Beschreibung von Verfahren, wie der Nutzen der Leitlinie sowohl für Patientinnen als auch für das Gesund-heitssystem ermittelt werden soll.

II. Ergebnisse der Bewertung der Inhalte
Der Expertenkreis definierte inhaltliche Eckpunkte, die bei Erstellung einer überregionalen deutschen Leitlinie zur Behandlung der Demenz berücksichtigt werden sollen.
Das Ausmaß, in dem die Inhalte der bewerteten Leitlinien den Anforderungen des deut-schen Gesundheitssystems gerecht werden, wurde identifiziert und sich daraus ergeben-de Probleme benannt. Der Expertenkreis entwickelte entsprechende Vorschläge, die bei der Entwicklung der Struktur und dem Inhalt einer nationalen Leitlinie zur Behandlung der Demenz berücksichtigt werden sollten.
Durch die Auswahl von vorbildlichen Textbausteinen aus den zugrunde liegenden Leitli-nien wurden diese Forderungen konkretisiert.
Keine der bewerteten Leitlinien entspricht vollständig den inhaltlichen Eckpunkten, die die Fokusgruppe für eine überregionale Leitlinie zur Therapie der Demenz empfiehlt.
Die Bewertung der nationalen und internationalen Leitlinien im Clearingverfahren Demenz zeigte jedoch, dass diese bei der Entwicklung einer nationalen Leitlinie zur Behandlung der Demenz, die methodisch und inhaltlich definierten Qualitätskriterien gerecht wird, genutzt werden können.

Schlussfolgerung
Die in diesem Clearingverfahren methodisch und inhaltlich bewerteten Leitlinien verfügen über eine große Menge hochwertiger Informationen. Diese sollten zusammen mit dem vorgelegten Clearingbericht zur Entwicklung einer Leitlinie zur Therapie der Demenz, die den Qualitätskriterien des Clearingberichtes entspricht, genutzt werden.

Der Pflegebereich wurde als eine definierte Schnittstelle aufgefasst, die nicht Thema des Leitlinien-Clearingverfahrens ist, das ausschließlich auf die Analyse und Bewertung ärztli-cher Leitlinien ausgerichtet und entsprechend validiert ist.
Bei der Entwicklung und Erstellung einer zukünftigen Leitlinie „Demenz“ wird angeraten, dass die Schnittstelle zum Pflegebereich überprüft werden muss, eine Festlegung getrof-fen werden soll, inwieweit eine Leitlinie „Demenz“ inhaltlich den Pflegebereich mit zu um-fassen hat und die Notwendigkeit der Hinzuziehung entsprechender fachlicher Expertise des ambulanten und/ oder stationären Pflegebereichs geprüft werden muss. 

Weitere Materialien:

Maßnahmenkatalog zur Realisierung der Empfehlungen des Leitlinien-Clearing-Berichtes "Demenz" pdf.gif | 30 KB

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 17.02.2006

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