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Leitlinien-Clearing

 Deutsches Leitlinien-Clearingverfahren

Deutsches Leitlinien-Clearingverfahren 1999-2005

Medizinische Leitlinien spielen seit Mitte der neunziger Jahre eine zunehmende Rolle für das ärztliche Qualitätsmanagement. Zur Qualitätsförderung deutscher Leitlinien unterhielten BÄK und KBV von 1999 bis 2005 das Deutsche Leitlinien-Clearingverfahren beim ÄZQ in Partnerschaft mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (Partner 1999-2005), den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen (Partner 1999-2004), Gesetzliche Rentenversicherung (VDR und BfA) (Partner 2002-2005) und dem Verband der privaten Krankenversicherung (Partner 2002-2004).

Im Mittelpunkt dieses Verfahrens standen die systematische Recherche, sowie Qualitäts- und Angemessenheits-Bewertung von Leitlinien zu ausgewählten Versorgungsbereichen durch unabhängige Expertengruppen. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in Form von allgemein zugänglichen „Leitlinien-Clearingberichten“ in gedruckter (Schriftenreihe des ÄZQ) und elektronischer (Clearingberichte) Form zur Verfügung gestellt.

list_item.gif Schriftenreihe des ÄZQ

list_item.gif Clearingberichte - Ergebnisse Leitlinien-Clearingverfahren 1999-2005

list_item.gif Abschlussbericht des Deutschen Leitlinien-Clearingverfahrens pdf.gif | 1,6 MB

Mittlerweile beziehen sich zahlreiche deutsche und ausländische Arbeitsgruppen und Leitlinien-Projekte auf das Deutsche Leitlinien-Clearingverfahren. Insbesondere wurde das Programm auch in den Leitlinienempfehlungen des Europarats von 2001 gewürdigt.

Konzeption und Zielsetzung des Clearingverfahrens wurden durch die Novellierung des SGB V von 2003 als eine der Aufgaben des neu geschaffenen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gesetzlich festgeschrieben (§ 139a SGB V). In der Begründung zu dem entsprechenden Gesetzestext heißt es Qualitativ hochwertige Leitlinien stellen eine wichtige Orientierung für die Entscheidungen der in der Versorgung tätigen Ärztin und des Arztes aber auch des Gemeinsamen Bundesausschusses dar. Um die Leistungserbringung in wichtigen Bereichen der Versorgung zu verbessern, erhält das Institut daher nach Nummer 3 die Aufgabe, Leitlinien im Hinblick auf die den Empfehlungen zugrunde liegenden Belege (Evidenz) zu bewerten. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird mittelfristig dabei auch zu prüfen haben, ob die in diesem Zusammenhang stehenden Aufgaben des Leitlinien-Clearingverfahrens beim „Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin“ (früher „Ärztliche Zentralstelle für Qualität in der Medizin“) in das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen integriert werden können.“

Vor diesem Hintergrund kündigten GKV und PKV im Februar 2004 ihre Mitgliedschaft im Leitlinien-Clearingverfahren beim ÄZQ zum Jahresende 2004. BÄK, KBV, DKG und die gesetzliche Rentenversicherung führten die Kooperation bis Ende 2005 fort.

Die Erfahrungen und Ergebnisse des Leitlinien-Clearingverfahrens führten zur Entwicklung und Etablierung des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien von BÄK, AWMF und KBV (siehe www.versorgungsleitlinien.de).

  

 

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Letzte Aktualisierung dieser Seite: 27.05.2008

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